Auktion 284 : Alberto und Diego Giacometti aus der Sammlung Eberhard W. Kornfeld 12.09.2025

8. Zusätzlich zum Zuschlagspreis hat der Käufer auf jede Aukti- onsnummer ein Aufgeld (Käufer-Provision) zu entrichten, das wie folgt berechnet wird: a. bei einem Zuschlag bis und mit CHF 500000: 25% b. bei einem Zuschlag von CHF 500001 bis und mit CHF 1000000: 25% auf die ersten CHF 500000 und 20% auf die Differenz bis zur Höhe des Zuschlags c. bei einem Zuschlag ab CHF 1000001: 25% auf die ersten CHF 500000, 20%auf CHF 500001 bis undmit CHF 1000000 und 15% auf die Differenz bis zur Höhe des Zuschlags BezüglichMehrwertsteuer: siehe den nachstehenden Abschnitt «Schweizerische Mehrwertsteuer (MWST)». 9. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Galerie Kornfeld auch vom Verkäufer eine Provision (Einlieferer-Provision) zu ihren Gunsten und auf ihre Rechnung erhalten kann. Die Galerie Kornfeld behält sich vor, aus ihren Vergütungen Provisionen an Dritte zu entrichten. 10. Die Zahlung des Käufers hat grundsätzlich mittels Banküber- weisung in Schweizer Währung zu erfolgen. Die Galerie Korn- feld kann die Entgegennahme von Barzahlungen ohne Angabe von Gründen jederzeit ablehnen und stattdessen auf Zahlung mittels Banküberweisung bestehen. Das Eigentum an einem ersteigerten Objekt geht erst nach vollständigem Zahlungs- eingang des Zuschlagpreises und des Aufgelds (inkl. MWST) auf den Käufer über, Risiko und Gefahr dagegen bereits mit dem Zuschlag. Das ersteigerte Objekt wird dem Käufer erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgehändigt. 11. Ein ersteigertes Objekt muss vom Käufer innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Auktion während den Öffnungs- zeiten auf seine Kosten abgeholt werden. Für die Dauer dieser Frist bleibt das Objekt zum Zuschlagspreis durch die Galerie Kornfeld versichert (mit den bei Kunstversi- cherungen üblichen Ausschlüssen). Die Galerie Kornfeld kann vom Käufer Aufträge zum Versand des ersteigerten Objekts schriftlich oder per E-Mail entgegennehmen. Der Versand erfolgt im Auftrag, auf Kosten und Gefahr des Käu- fers. Die Einholung sämtlicher erforderlicher Ausfuhr-, Ein- fuhr- und sonstiger behördlicher Bewilligungen sowie die Abgabe von Erklärungen an Behörden oder das Erbringen von Nachweisen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der grenzüberschreitenden Verbringung eines ersteiger- ten Objekts obliegt ausschliesslich dem Käufer oder den von ihm damit beauftragten Personen. Wird ein Objekt nicht innerhalb 90 Tagen abgeholt, ist die Galerie Kornfeld berechtigt, eine Lagergebühr zu erheben. Zudem kann sie dem Käufer in Ergänzung ihrer sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte das nicht abgeholte Objekt auf seine Kosten und sein Risiko an seine letzte der Galerie Kornfeld mitgeteilte Adresse senden oder, falls dies nicht möglich ist, das Objekt gerichtlich hinterlegen oder dieses freihändig verkaufen oder ohne Limite versteigern. Soweit die europä- ischen Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar sind, gehen Kosten und Gefahr einer allfälligen Rückabwicklung zulasten des Käufers. 12. Die Rechnung für ein ersteigertes Objekt ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Leistet der Käu- fer nicht oder nicht rechtzeitig Zahlung, so kann die Gale- rie Kornfeld stellvertretend für den Verkäufer wahlweise die Erfüllung des Kaufvertrags verlangen oder jederzeit auch ohne Fristansetzung auf die Leistung des Käufers verzich- ten und vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; letzterenfalls ist die Galerie Kornfeld auch berechtigt, das Objekt ohne Beachtung eines Mindestverkaufspreises entweder freihändig oder anläss- lich einer Auktion zu verkaufen und den Erlös zur Reduktion der Schuld des Käufers zu verwenden. Sollte der Erlös höher ausfallen, so hat der Käufer keinen Anspruch darauf. Alterna- tiv kann die Galerie Kornfeld dem Verkäufer bei einem Zah- lungsverzug des Käufers von mehr als 60 Tagen den Namen und die Anschrift des Käufers bekannt geben. Der Käufer haftet dem Verkäufer und der Galerie Kornfeld für allen aus der Nichtzahlung oder dem Zahlungsverzug entstehenden Schaden, einschliesslich dem Aufgeld (Käufer-Provision) und gegebenenfalls der Einlieferer-Provision. 13. Bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Beträ- ge behält die Galerie Kornfeld an allen sich in ihrem Besitz befindlichen Objekten des Käufers ein Pfandrecht. Die Gale- rie Kornfeld ist zur betreibungsrechtlichen oder privaten Ver- wertung (inklusive Selbsteintritt) solcher Pfänder berechtigt. Die Einrede der vorgängigen Pfandverwertung nach Art. 41 des Schweizer Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs ist ausgeschlossen. 14. Die Objekte werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Die Kaufinte- ressenten haben Gelegenheit, die Objekte vor der Auktion zu besichtigen und hinsichtlich der Beschreibung und des Zustands zu prüfen und Experten mitzubringen. Beanstan- dungen sind nach dem Zuschlag nicht mehr möglich. Die Beschreibungen im Auktionskatalog wurden nach bestem Wissen und Gewissen im Zeitpunkt der Erstellung des Aukti- onskatalogs abgefasst. Sie stellen jedoch keine Zusicherun- gen dar und für die Angaben wird nicht gehaftet. Dies gilt ins- besondere für Herkunft, Echtheit, Zuschreibungen, Epochen, Kennzeichnungen, Signaturen, Daten, Zustand und Restau- rierungen. Der Verkäufer und die Galerie Kornfeld schliessen jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel sowie jede Haftung aus Auftragsrecht aus. Den Objekten beigelegte oder von der Galerie Kornfeld eingeholte Expertisen geben blosse Meinungsäusserungen wieder, für die jede Haftung wegbedungen ist. Die angegebenen Preise sind unverbind- liche Schätzungen. 15. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen und der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Auktion zumZweck der Qualitätssicherung- und zu Beweiszwecken mittels Film- und/oder Tonaufnahme und/oder Internetprotokoll aufge- zeichnet werden kann. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen und erklärt sich der Bieter einverstanden damit, dass Film- und/oder Tonaufnahmen der Auktion zum Zwecke der Durchführung derselben in Echtzeit im Internet übertra- gen oder zu Promotionszwecken nachträglich veröffentlicht werden können. 16. Bezüglich der Bearbeitung der personenbezogenen Daten des Bieters sind die in der Datenschutzerklärung der Galerie Kornfeld (www.kornfeld.ch) enthaltenen Hinweise zu beach- ten. Die Datenschutzerklärung ist integrierter und verbindli- cher Bestandteil der vorliegenden Bedingungen. 17. Die Vertragsbeziehungen zwischen der Galerie Kornfeld und dem Käufer und zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterstehen schweizerischem Recht. Für diese Vertragsbe- ziehungen gilt als ausschliesslicher Erfüllungsort und aus- schliesslicher Gerichtsstand Bern. Schweizerische Mehrwertsteuer (MWST) 18. Die Galerie Kornfeld stellt dem Käufer die MWST gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorschriften der Eidge- nössischen Steuerverwaltung in Rechnung. Namentlich gel- ten die nachfolgenden Bestimmungen. 19. Auf dem Aufgeld (Käufer-Provision) wird die MWST (zurzeit 8,1%) erhoben. 20. Auf Objekten, welche im Auktionskatalog nach der Schät- zung mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die MWST (zurzeit 8,1%; bei Büchern zurzeit 2,6%) auf dem Zuschlags- preis plus Aufgeld geschuldet. 21. Die MWST auf dem Aufgeld bzw. auf dem Zuschlagspreis plus Aufgeld wird rückerstattet, wenn der Käufer das Objekt nachweisbar ins Ausland exportiert und die entsprechende Ausfuhrdeklaration abgibt. * Mehrwertsteuerobjekt, vgl. Ziff. 20 dieser Bedingungen für Käufer

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ4OTU=