| Auktionsbedingungen der Galerie Kornfeld Auktionen AG Die deutsche Fassung der Auktionsbedingungen ist verbindlich. |
I Verkäufer
| 1. | Die Galerie Kornfeld Auktionen AG ('Galerie Kornfeld') übernimmt zum Verkauf in ihren Auktionen 'Moderne Kunst des 19. bis 21. Jahrhunderts' und 'Grafik und Handzeichnungen alter Meister' ganze Sammlungen und wesentliche Einzelstücke. Der Verkauf eines Objekts erfolgt im Auftrag des Verkäufers in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Schweizer Währung. Der Verkäufer erklärt mit der Erteilung des Auktionsauftrags, über das Objekt verfügungsberechtigt zu sein. |
| 2. | Als Kommission steht der Galerie Kornfeld zu: a. 15% des Zuschlagspreises, sofern dieser weniger als CHF 40'000.00 beträgt; b. 10% des Zuschlagspreises, sofern dieser CHF 40'000.00 erreicht oder übersteigt. Vorbehalten bleiben andere schriftliche Vereinbarungen mit dem Verkäufer. Auf der Kommission wird die Mehrwertsteuer gemäss Abschnitt III erhoben. |
| 3. | In der Kommission sind die folgenden Dienstleistungen inbegriffen: a. die zur Beschreibung erforderliche wissenschaftliche Bearbeitung des Objekts; b. die Reproduktion des Objekts je nach dessen Bedeutung; c. die Herstellung und der Versand des Auktionskatalogs sowie die Auktionswerbung; d. die Versicherung gegen Einbruchdiebstahl sowie gegen Feuer- und Wasserschäden, beginnend mit der Ankunft des Objekts im Haus der Galerie Kornfeld. Es werden keine Nebenkosten (Druck-, Versand-, Versicherungskosten etc.) verrechnet. Besondere Aufträge, welche der Verkäufer der Galerie Kornfeld erteilt (Einholen eines Gutachtens; Organisation von Hin- und Rücktransporten etc.) sowie besondere Aufwendungen zur Herrichtung des Objekts, welche zur Erzielung eines bestmöglichen Preises erforderlich sind, werden mangels anderer schriftlicher Vereinbarung zusätzlich in Rechnung gestellt. |
| 4. | Die Galerie Kornfeld unterbreitet dem Verkäufer bei der Übernahme des Objekts einen schriftlichen Vorschlag für die Schätzung und für den minimalen Zuschlagspreis (Limite). Bei Annahme dieses Vorschlags ist dieser für beide Parteien verbindlich. Kann das Objekt nicht zur vereinbarten Limite verkauft werden, ist keine Kommission geschuldet. Wünscht der Verkäufer vor der Auktion und entgegen der getroffenen Vereinbarung eine höhere Limite, so steht der Galerie Kornfeld im Fall eines Nichtverkaufs eine Vergütung in der Höhe von 5% der ursprünglich vereinbarten Limite (exklusive Mehrwertsteuer) zu. |
| 5. | Der Auktionsauftrag ist nach dem Abschluss der Vereinbarung über die Schätzung und Limite verbindlich. Das Objekt kann danach nicht mehr zurückgezogen werden. |
| 6. | Die Abrechnung erfolgt nach Möglichkeit etwa 14 Tage nach der Auktion. Die Auszahlung des Guthabens des Verkäufers wird nach dem vollständigen Eingang des Verkaufserlöses fällig. Die Galerie Kornfeld strebt eine Auszahlung innerhalb von 60 Tagen nach der Auktion an. |
| 7. | Beanstandet der Käufer das ersteigerte Objekt zu Recht, und muss dieses trotz des Ausschlusses jeder Gewährleistungs zurückgenommen werden, so hat der Verkäufer der Galerie Kornfeld jeglichen daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. |
| 8. | Die Vertragsbeziehungen zwischen der Galerie Kornfeld und dem Verkäufer und zwischen diesem und dem Käufer unterstehen schweizerischem Recht. Diese Rechtswahl gilt auch für die Gerichtsstandsvereinbarung (Ziffer 9). |
| 9. | Für die Vertragsbeziehungen zwischen der Galerie Kornfeld und dem Verkäufer und zwischen diesem und dem Käufer gilt als ausschliesslicher Erfüllungsort und als ausschliesslicher Gerichtsstand Bern. |
II Käufer
| 1. | Die Versteigerung erfolgt im Auftrag des Verkäufers, in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Schweizerischer Währung. |
| 2. | Die Galerie Kornfeld ist in der Gestaltung des Ablaufs der Auktion frei. Sie behält sich namentlich das Recht vor, Nummern des Auktionskatalogs zusammenzufassen, zu trennen, ausfallen zu lassen oder ausserhalb der Reihenfolge zur Versteigerung zu bringen. |
| 3. | Bieter können Angebote mündlich an der Auktion oder vorbehältlich der Zustimmung der Galerie Kornfeld "in Abwesenheit" (schriftlich oder telefonisch) unterbreiten. Angebote in elektronischer Form (E-Mail etc.) sind nicht zulässig. Für mündliche Angebote gelten die Bestimmungen a. – e. Für Angebote "in Abwesenheit" gelten die Bestimmungen a. – g.
a. Die Galerie Kornfeld nimmt das mündliche, schriftliche oder telefonische Angebot eines ihr nicht bekannten Bieters nur entgegen, wenn dieser der Galerie Kornfeld vor dem Beginn der Auktion schriftlich ausreichende finanzielle Referenzen bekannt gibt. b. Persönlich anwesende Bieter legitimieren sich rechtzeitig vor der Auktion und beziehen eine Bieternummer. Bieter "in Abwesenheit" erhalten von der Galerie Kornfeld eine Bieternummer zugewiesen. Ohne Bieternummer ist die Teilnahme an der Auktion nicht möglich. c. Jeder Bieter verpflichtet sich mit seinem Angebot persönlich, auch dann, wenn er beim Bezug der Bieternummer bekannt gibt, in Vertretung eines Dritten zu handeln. Der Bezug einer Bieternummer und jedes Angebot schliessen die Anerkennung der Auktionsbedingungen ein. d. Die Galerie Kornfeld behält sich das Recht vor, zur Ausführung von Kaufaufträgen Dritter, zum Zweck eines eigenen Ankaufs oder zur Wahrung von Verkaufslimiten selbst mitzubieten. e. Angebote beziehen sich auf den Zuschlagspreis. Das Aufgeld und die Mehrwertsteuer sind darin nicht enthalten (vgl. Ziffer 5). f. Bieter, die ein Angebot "in Abwesenheit" abzugeben wünschen, reichen der Galerie Kornfeld per Post oder Fax einen schriftlichen und unterzeichneten Auftrag ein. Der Auftrag hat die Angabe des Kunstwerks mit Katalognummer und Katalogbezeichnung (Name des Künstlers, Titel und Technik) zu enthalten. Anträge für schriftliche Angebote enthalten zusätzlich die Angabe des maximal anzubietenden Betrags. Aufträge für telefonische Angebote enthalten zusätzlich zu der Angabe des Kunstwerks auch die Rufnummer, unter welcher der Bieter während der Auktion erreicht werden kann. Ein Telefonbieter erklärt sich mit der Aufzeichnung des Telefonates durch die Galerie Kornfeld einverstanden. – Die entsprechenden Auftragsformulare können auf unserer Webseite bezogen werden. Aufträge müssen spätestens bis 18 Uhr am Vortag der jeweiligen Auktion bei der Galerie Kornfeld eintreffen. g. Die Haftung der Galerie Kornfeld für nicht richtig ausgeführte Kaufaufträge "in Abwesenheit" wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Galerie Kornfeld keine Haftung für Schäden, welche auf technische Übermittlungsfehler (z.B. Nichtzustandekommen oder Unterbruch der Verbindung etc.) oder auf unklare, unvollständige oder missverständliche Instruktionen zurückzuführen sind. Hinsichtlich der Angaben im Auftrag für ein Angebot "in Abwesenheit" gilt, dass im Zweifelsfall die Angabe des Kunstwerks und nicht die Katalognummer massgebend ist. |
| 4. | Der Zuschlag fällt grundsätzlich dem Höchstbietenden zu. Die Galerie Kornfeld behält sich jedoch einen freien Entscheid über die Annahme von Angeboten vor. Sie kann namentlich den Zuschlag verweigern oder annullieren und die betreffende Nummer zurückziehen oder erneut zur Versteigerung bringen. Ferner kann sie Angebote zurückweisen. |
| 5. | Auf dem Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15% zu entrichten. Ferner wird gemäss Abschnitt III die Mehrwertsteuer erhoben. |
| 6. |
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich mittels Banküberweisung oder mittels Check. Eine Zahlung mittels Kreditkarte ist nicht möglich. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Zahlung auf den Käufer über, die Gefahr dagegen bereits mit dem Zuschlag. Erfolgt die Zahlung durch Check, geht das Eigentum erst über, sobald eine Bestätigung der Zahlung durch die Bank vorliegt. Nach der vollständigen Zahlung wird das ersteigerte Objekt dem Käufer ausgehändigt. |
| 7. | Die Zahlung wird mit dem Zuschlag fällig. Leistet der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig Zahlung, so kann die Galerie Kornfeld stellvertretend für den Verkäufer wahlweise die Erfüllung des Kaufvertrags verlangen oder jederzeit auch ohne Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Käufer dem Verkäufer und der Galerie Kornfeld für allen aus der Nichtzahlung oder dem Zahlungsverzug entstehenden Schaden. |
| 8. | Die Beschreibungen im Auktionskatalog entsprechen bestem Wissen und Gewissen und dem Stand der Kunstwissenschaft im Zeitpunkt der Erstellung des Auktionskatalogs. Sie stellen jedoch keine Zusicherungen dar. Der Käufer hat Gelegenheit, das Objekt in der Ausstellung vor der Auktion zu besichtigen und hinsichtlich der Beschreibung und des Zustands zu prüfen. Beanstandungen sind nach dem Zuschlag nicht mehr möglich. Der Verkäufer und die Galerie Kornfeld schliessen jede Gewährleistung wegen allfälligen Mängeln des Objekts aus, namentlich wegen unrichtiger Beschreibung oder Zuschreibung oder wegen Unechtheit. |
| 9. | Die Galerie Kornfeld nimmt vom Käufer Aufträge zum Versand des ersteigerten Objekts entgegen. Sie sorgt für eine sorgfältige Auswahl und Instruktion des Spediteurs und gemäss den Anordnungen des Käufers für die Versicherung des Objekts. Der Versand und die Versicherung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. |
| 10. | Die Vertragsbeziehungen zwischen der Galerie Kornfeld und dem Käufer und zwischen diesem und dem Verkäufer unterstehen schweizerischem Recht. Diese Rechtswahl gilt auch für die Gerichtsstandsvereinbarung (Ziffer 11). |
| 11. | Für die Vertragsbeziehungen zwischen der Galerie Kornfeld und dem Käufer und zwischen diesem und dem Verkäufer gilt als ausschliesslicher Erfüllungsort und als ausschliesslicher Gerichtsstand Bern. |
III Mehrwertsteuer (MWST)
| 1. | Die Galerie Kornfeld stellt dem Verkäufer und dem Käufer die MWST gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorschriften der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Rechnung. Namentlich gelten die nachfolgenden Bestimmungen. |
| 2. | Von privaten Verkäufern mit Wohnsitz in der Schweiz wird auf der Kommission die MWST (8%) erhoben. |
| 3. | Auf dem Aufgeld von 15% wird die MWST (8%) erhoben. |
| 4. | Wird das Objekt jedoch aus dem Ausland importiert oder von einem der MWST unterstellten schweizerischen Händler eingeliefert, ist die MWST (8%, bei Büchern 2,5%) auf dem Zuschlagspreis plus Aufgeld geschuldet. Objekte, die so abgerechnet werden, sind im Auktionskatalog entsprechend mit einem Stern (*) vor der Katalognummer gekennzeichnet. |
| 5. | Die MWST auf dem Aufgeld bzw. auf dem Zuschlagspreis plus Aufgeld wird zurückerstattet, wenn der Käufer das Objekt nachweisbar ins Ausland exportiert und die entsprechende abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorlegt. |